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   VGH Bayern, 23.07.2012 - 4 ZB 12.84   

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https://dejure.org/2012,25705
VGH Bayern, 23.07.2012 - 4 ZB 12.84 (https://dejure.org/2012,25705)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.07.2012 - 4 ZB 12.84 (https://dejure.org/2012,25705)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2012 - 4 ZB 12.84 (https://dejure.org/2012,25705)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rückwirkendes Inkrafttreten; echte und unechte Rückwirkung; Jahresaufwandsteuer; kein schutzwürdiges Vertrauen;Ersetzen einer ungültigen Satzung nach Ablauf des Veranlagungszeitraums;Ausfertigung und Bekanntmachung einer Hundesteuersatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 4 ZB 12.84
    Ersetzt dagegen - wie hier - eine Gemeinde eine ungültige (oder in ihrer Gültigkeit zweifelhafte) Satzung nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes rückwirkend durch eine fehlerfreie Abgabesatzung und überbrückt sie damit den dadurch entstandenen rechtsleeren Raum (vgl. etwa BVerwG vom 15.4.1983 Az. 8 C 179/81 BVerwGE 67, 129 m.w.N.; OVG Thüringen vom 16.2.2011 Az. 1 KO 1367/04 RdNr. 94; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 16.3.2005 Az. 23 BV 04.2295 RdNr. 40), liegt darin zwar eine echte Rückwirkung, weil die Satzung dann in bereits abgeschlossene Sachverhalte eingreift.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dies indes zulässig, da einem etwaigen Vertrauen der Betroffenen, wegen der Unwirksamkeit der Ausgangssatzung von einer Abgabepflicht überhaupt verschont zu bleiben, die Schutzwürdigkeit fehlt (vgl. BVerwG vom 15.04.1983 Az. 8 C 170/81 RdNrn. 16 und 17).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 4 ZB 12.84
    Auch im Hinblick auf das rückwirkende Inkrafttreten der Hundesteuersatzung des Beklagten zum 1. Januar 2009 hat die Klägerin weder einen einzelnen Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (S. dazu BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 4 ZB 12.84
    Die bloße Erwartung , das bestehende Steuerrecht werde fortbestehen, wird von der Verfassung nicht geschützt, auch wenn Betroffene in ihren Dispositionen von den bisherigen Steuersätzen ausgegangen sind (vg. BVerfG vom 17.7.1974 Az. 1 BvR 51, 160, 285/69 und vom 31.10.1984 Az. 1 BvR 35, 356, 794/82 = BVerfGE 68, 193, 222).
  • VGH Bayern, 16.03.2005 - 23 BV 04.2295

    Aufrechterhaltung eines Verbesserungsbeitragsbescheids als

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 4 ZB 12.84
    Ersetzt dagegen - wie hier - eine Gemeinde eine ungültige (oder in ihrer Gültigkeit zweifelhafte) Satzung nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes rückwirkend durch eine fehlerfreie Abgabesatzung und überbrückt sie damit den dadurch entstandenen rechtsleeren Raum (vgl. etwa BVerwG vom 15.4.1983 Az. 8 C 179/81 BVerwGE 67, 129 m.w.N.; OVG Thüringen vom 16.2.2011 Az. 1 KO 1367/04 RdNr. 94; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 16.3.2005 Az. 23 BV 04.2295 RdNr. 40), liegt darin zwar eine echte Rückwirkung, weil die Satzung dann in bereits abgeschlossene Sachverhalte eingreift.
  • OVG Thüringen, 16.02.2011 - 1 KO 1367/04

    Verhältnis von Grund- und Leistungsgebühr bei Abfallbeseitigung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 4 ZB 12.84
    Ersetzt dagegen - wie hier - eine Gemeinde eine ungültige (oder in ihrer Gültigkeit zweifelhafte) Satzung nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes rückwirkend durch eine fehlerfreie Abgabesatzung und überbrückt sie damit den dadurch entstandenen rechtsleeren Raum (vgl. etwa BVerwG vom 15.4.1983 Az. 8 C 179/81 BVerwGE 67, 129 m.w.N.; OVG Thüringen vom 16.2.2011 Az. 1 KO 1367/04 RdNr. 94; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 16.3.2005 Az. 23 BV 04.2295 RdNr. 40), liegt darin zwar eine echte Rückwirkung, weil die Satzung dann in bereits abgeschlossene Sachverhalte eingreift.
  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 4 ZB 08.2317

    Zweitwohnungsteuer; (echte) Rückwirkung der Steuersatzung; Erhöhung des

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 4 ZB 12.84
    Lag ein Mangel der Vorgängersatzung gerade in der Gewährung einer Ermäßigung, der nun rückwirkend beseitigt werden sollte, ist eine sich daraus ergebende höhere Abgabenlast aufgrund der rückwirkenden Satzung auch mit Blick auf das Rechtsstaatsprinzip rechtlich unbedenklich (so auch BayVerfGH vom 12.1.2005, BayVBl 2005, 399/400 m.w.N.; BayVGH vom 30.4.2009 Az. 4 ZB 08.2317 RdNr. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.1998 - 5 S 657/97

    Normenkontrolle einer Naturschutzverordnung: unzulässige Änderung der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 4 ZB 12.84
    Auch dann, wenn eine Satzung auf eine falsche Rechtsgrundlage gestützt wird, darf sie vor der Bekanntmachung nicht im Wege einer redaktionellen Änderung richtiggestellt und dann mit dem geänderten Wortlaut und Paragraphen bekannt gemacht werden, weil es sich hierbei nicht mehr um eine geringfügige redaktionelle Änderung, sondern bereits um eine sachliche Änderung handeln würde, die den materiellen Norminhalt berührt (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 13.11.1998 NJW 99, 2298).
  • VGH Bayern, 02.08.2006 - 23 ZB 06.643
    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 4 ZB 12.84
    Ein Vertrauen darauf, dass eine ungültige Abgabesatzung nicht nachträglich durch eine gültige ersetzt wird, ist nicht schützenswert (vgl. BayVGH vom 2.8.2006 Az. 23 ZB 06.643 ; vom 9.7.2009 Az. 20 BV 09.453 RdNr. 33).
  • VGH Bayern, 09.07.2009 - 20 BV 09.453

    Herstellungsbeitrag für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 4 ZB 12.84
    Ein Vertrauen darauf, dass eine ungültige Abgabesatzung nicht nachträglich durch eine gültige ersetzt wird, ist nicht schützenswert (vgl. BayVGH vom 2.8.2006 Az. 23 ZB 06.643 ; vom 9.7.2009 Az. 20 BV 09.453 RdNr. 33).
  • VG Minden, 22.11.2021 - 3 K 2474/19

    Ammoniak Ammoniakkälteanlage Feuerwehreinsatz Feuerwehrkosten Gewerbebetrieb

    vgl. zur bayerischen Parallelvorschrift: BayVGH, Beschluss vom 23.07.2012 - 4 ZB 12.84 -, juris Rn. 6.
  • VG Würzburg, 26.11.2014 - W 2 K 14.1

    Keine Hundesteuerbefreiung für Gehbehinderte

    Dies hat das Verwaltungsgericht Würzburg bereits mit Urteil vom 26. Oktober 2011 (W 2 K 11.577) gegenüber der Klägerin entschieden und erläutert (vgl. zudem VG Würzburg, B.v. 21.2.2013 - W 2 S 12.39; BayVGH, B.v. 23.7.2012 - 4 ZB 12.84).
  • VGH Bayern, 11.10.2021 - 2 N 19.2383

    Anfechtung eines Bebauungsplans

    Zwar ist der Satz "Die Bebauungsplansatzung, bestehend aus Planzeichnung, Zeichenerklärung und textlichen Festsetzungen, in der Fassung vom 19.09.2018 wir hiermit ausgefertigt." ungewöhnlich, rechtlich aber überflüssig und daher nicht schädlich (vgl. BayVGH, U.v. 23.7.2012 - 4 ZB 12.84 - juris).
  • VG Augsburg, 29.03.2017 - Au 6 K 16.1683

    Heranziehung zu Verbesserungsbeitrag für öffentliche Entwässerungseinrichtung

    Die bloße Erwartung, das bestehende Steuerrecht werde fortbestehen, wird von der Verfassung nicht geschützt, auch wenn Betroffene in ihren Dispositionen von den bisherigen Steuersätzen ausgegangen sind (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2012 - 4 ZB 12.84 - juris Rn. 8 m.w.N. u.a. auf BVerfG, B.v. 31.10.1984 - 1 BvR 35/82 u.a. -BVerfGE 68, 193/222).
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