Rechtsprechung
VGH Bayern, 23.07.2012 - 4 ZB 12.84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Rückwirkendes Inkrafttreten; echte und unechte Rückwirkung; Jahresaufwandsteuer; kein schutzwürdiges Vertrauen;Ersetzen einer ungültigen Satzung nach Ablauf des Veranlagungszeitraums;Ausfertigung und Bekanntmachung einer Hundesteuersatzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 26.10.2011 - W 2 K 11.577
- VGH Bayern, 23.07.2012 - 4 ZB 12.84
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81
Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 4 ZB 12.84
Ersetzt dagegen - wie hier - eine Gemeinde eine ungültige (oder in ihrer Gültigkeit zweifelhafte) Satzung nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes rückwirkend durch eine fehlerfreie Abgabesatzung und überbrückt sie damit den dadurch entstandenen rechtsleeren Raum (vgl. etwa BVerwG vom 15.4.1983 Az. 8 C 179/81 BVerwGE 67, 129 m.w.N.; OVG Thüringen vom 16.2.2011 Az. 1 KO 1367/04 RdNr. 94; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 16.3.2005 Az. 23 BV 04.2295 RdNr. 40), liegt darin zwar eine echte Rückwirkung, weil die Satzung dann in bereits abgeschlossene Sachverhalte eingreift.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dies indes zulässig, da einem etwaigen Vertrauen der Betroffenen, wegen der Unwirksamkeit der Ausgangssatzung von einer Abgabepflicht überhaupt verschont zu bleiben, die Schutzwürdigkeit fehlt (vgl. BVerwG vom 15.04.1983 Az. 8 C 170/81 RdNrn. 16 und 17).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 4 ZB 12.84
Auch im Hinblick auf das rückwirkende Inkrafttreten der Hundesteuersatzung des Beklagten zum 1. Januar 2009 hat die Klägerin weder einen einzelnen Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (S. dazu BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164). - BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 4 ZB 12.84
Die bloße Erwartung , das bestehende Steuerrecht werde fortbestehen, wird von der Verfassung nicht geschützt, auch wenn Betroffene in ihren Dispositionen von den bisherigen Steuersätzen ausgegangen sind (vg. BVerfG vom 17.7.1974 Az. 1 BvR 51, 160, 285/69 und vom 31.10.1984 Az. 1 BvR 35, 356, 794/82 = BVerfGE 68, 193, 222).
- VGH Bayern, 16.03.2005 - 23 BV 04.2295
Aufrechterhaltung eines Verbesserungsbeitragsbescheids als …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 4 ZB 12.84
Ersetzt dagegen - wie hier - eine Gemeinde eine ungültige (oder in ihrer Gültigkeit zweifelhafte) Satzung nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes rückwirkend durch eine fehlerfreie Abgabesatzung und überbrückt sie damit den dadurch entstandenen rechtsleeren Raum (vgl. etwa BVerwG vom 15.4.1983 Az. 8 C 179/81 BVerwGE 67, 129 m.w.N.; OVG Thüringen vom 16.2.2011 Az. 1 KO 1367/04 RdNr. 94; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 16.3.2005 Az. 23 BV 04.2295 RdNr. 40), liegt darin zwar eine echte Rückwirkung, weil die Satzung dann in bereits abgeschlossene Sachverhalte eingreift. - OVG Thüringen, 16.02.2011 - 1 KO 1367/04
Verhältnis von Grund- und Leistungsgebühr bei Abfallbeseitigung
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 4 ZB 12.84
Ersetzt dagegen - wie hier - eine Gemeinde eine ungültige (oder in ihrer Gültigkeit zweifelhafte) Satzung nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes rückwirkend durch eine fehlerfreie Abgabesatzung und überbrückt sie damit den dadurch entstandenen rechtsleeren Raum (vgl. etwa BVerwG vom 15.4.1983 Az. 8 C 179/81 BVerwGE 67, 129 m.w.N.; OVG Thüringen vom 16.2.2011 Az. 1 KO 1367/04 RdNr. 94; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 16.3.2005 Az. 23 BV 04.2295 RdNr. 40), liegt darin zwar eine echte Rückwirkung, weil die Satzung dann in bereits abgeschlossene Sachverhalte eingreift. - VGH Bayern, 30.04.2009 - 4 ZB 08.2317
Zweitwohnungsteuer; (echte) Rückwirkung der Steuersatzung; Erhöhung des …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 4 ZB 12.84
Lag ein Mangel der Vorgängersatzung gerade in der Gewährung einer Ermäßigung, der nun rückwirkend beseitigt werden sollte, ist eine sich daraus ergebende höhere Abgabenlast aufgrund der rückwirkenden Satzung auch mit Blick auf das Rechtsstaatsprinzip rechtlich unbedenklich (so auch BayVerfGH vom 12.1.2005, BayVBl 2005, 399/400 m.w.N.; BayVGH vom 30.4.2009 Az. 4 ZB 08.2317 RdNr. 10). - VGH Baden-Württemberg, 13.11.1998 - 5 S 657/97
Normenkontrolle einer Naturschutzverordnung: unzulässige Änderung der …
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 4 ZB 12.84
Auch dann, wenn eine Satzung auf eine falsche Rechtsgrundlage gestützt wird, darf sie vor der Bekanntmachung nicht im Wege einer redaktionellen Änderung richtiggestellt und dann mit dem geänderten Wortlaut und Paragraphen bekannt gemacht werden, weil es sich hierbei nicht mehr um eine geringfügige redaktionelle Änderung, sondern bereits um eine sachliche Änderung handeln würde, die den materiellen Norminhalt berührt (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 13.11.1998 NJW 99, 2298). - VGH Bayern, 02.08.2006 - 23 ZB 06.643
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 4 ZB 12.84
Ein Vertrauen darauf, dass eine ungültige Abgabesatzung nicht nachträglich durch eine gültige ersetzt wird, ist nicht schützenswert (vgl. BayVGH vom 2.8.2006 Az. 23 ZB 06.643 ; vom 9.7.2009 Az. 20 BV 09.453 RdNr. 33). - VGH Bayern, 09.07.2009 - 20 BV 09.453
Herstellungsbeitrag für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung
Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 4 ZB 12.84
Ein Vertrauen darauf, dass eine ungültige Abgabesatzung nicht nachträglich durch eine gültige ersetzt wird, ist nicht schützenswert (vgl. BayVGH vom 2.8.2006 Az. 23 ZB 06.643 ; vom 9.7.2009 Az. 20 BV 09.453 RdNr. 33).
- VG Minden, 22.11.2021 - 3 K 2474/19
Ammoniak Ammoniakkälteanlage Feuerwehreinsatz Feuerwehrkosten Gewerbebetrieb …
vgl. zur bayerischen Parallelvorschrift: BayVGH, Beschluss vom 23.07.2012 - 4 ZB 12.84 -, juris Rn. 6. - VG Würzburg, 26.11.2014 - W 2 K 14.1
Keine Hundesteuerbefreiung für Gehbehinderte
Dies hat das Verwaltungsgericht Würzburg bereits mit Urteil vom 26. Oktober 2011 (W 2 K 11.577) gegenüber der Klägerin entschieden und erläutert (vgl. zudem VG Würzburg, B.v. 21.2.2013 - W 2 S 12.39; BayVGH, B.v. 23.7.2012 - 4 ZB 12.84). - VGH Bayern, 11.10.2021 - 2 N 19.2383
Anfechtung eines Bebauungsplans
Zwar ist der Satz "Die Bebauungsplansatzung, bestehend aus Planzeichnung, Zeichenerklärung und textlichen Festsetzungen, in der Fassung vom 19.09.2018 wir hiermit ausgefertigt." ungewöhnlich, rechtlich aber überflüssig und daher nicht schädlich (vgl. BayVGH, U.v. 23.7.2012 - 4 ZB 12.84 - juris). - VG Augsburg, 29.03.2017 - Au 6 K 16.1683
Heranziehung zu Verbesserungsbeitrag für öffentliche Entwässerungseinrichtung
Die bloße Erwartung, das bestehende Steuerrecht werde fortbestehen, wird von der Verfassung nicht geschützt, auch wenn Betroffene in ihren Dispositionen von den bisherigen Steuersätzen ausgegangen sind (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2012 - 4 ZB 12.84 - juris Rn. 8 m.w.N. u.a. auf BVerfG, B.v. 31.10.1984 - 1 BvR 35/82 u.a. -BVerfGE 68, 193/222).